Neugeborenen-Hörscreening - HNO-Harenberg-Schreier-Hempel

HNO-Praxis
im Asklepios-Gesundheitszentrum
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Neugeborenen-Hörscreening

Warum?
Die angeborene Schwerhörigkeit ist ein ernst zu nehmendes Problem, das - zu spät erkannt - zu lebenslangen sprachlichen, intellektuellen, emotionalen und sozialen Beeinträchtigungen führen kann. Ein bis zwei von 1.000 Neugeborenen kommt schwerhörig oder taub zur Welt.
Die Ausbildung des "Hörsystems" erfolgt nach der Geburt durch die akustische Stimulierung. Die Reifung der menschlichen Hörbahn erfährt ihre wesentliche Entwicklung innerhalb des ersten Lebensjahres. Bleibt diese Stimulierung infolge einer nicht erkannten oder nicht rechtzeitig behandelten Schwerhörigkeit aus, können die entstandenen Defizite auch im weiteren Leben unter Umständen nicht ausgeglichen werden.
Ein Hörscreening aller Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt ermöglicht  die frühzeitige Erfassung mittelschwerer und schwerer Hörstörungen, die für die Sprachentwicklung von erheblicher Bedeutung sind.
Das Neugeborenen-Hörscreening ist seit vielen Jahren eine Pflicht-Vorsorgeuntersuchung. Schon lange vorher haben wir diese Untersuchungen angeboten und am Aufbau des hessischen Neugeborenen-Hörscreenings mitgewirkt.

Wie?
In der Regel wird die Erstuntersuchung (Primärscreening) bereits in der Geburtsklinik vorgenommen. Ist dies nicht erfolgt, oder war das Ergebnis auffällig, führen wir das Primärscreening oder die sog. Follow-Up Untersuchung in unserer Praxis durch.
Die schmerzlose Untersuchung am schlafenden Säugling dauert ca. 5-15 Minuten. Dabei wird eine weiche Meßsonde in den Gehörgang des Kindes eingelegt und die "otoakustischen Emissionen" (TEOAE), also Töne, die von einem gesunden Hörorgan ausgesandt werden, gemessen. Gegebenenfalls wird die Messung der akustisch evozierten Potentiale (AABR) direkt angeschlossen. Hierbei wird das Ohr mit Geräuschen über die gleiche Sonde beschallt und die Aktivität des Hörnerven gemessen.

Und dann?
Bei einer unauffälligen Hörschwelle können wir die Eltern sofort beruhigen, daß ein normales Hörvermögen besteht.
Wird ein eingeschränktes Hörvermögen festgestellt, werden wir Sie umfassend beraten und ggf. die weitere Diagnostik in einem auf die Behandlung kindlicher Hörstörungen spezialisierten Klinikum einleiten.
Was Sie zur Durchführung der Messungen beachten sollten:
Die Messungen sind in der Regel nur beim schlafenden oder sehr ruhigen Kind möglich. Lassen Sie also Ihr Kind vor dem Untersuchungstermin möglichst einige Stunden nicht schlafen und lassen Sie es erst unmittelbar bei Ankunft (oder vor der Untersuchung) trinken. Bringen Sie Zeit, Geduld und ggf. ein Fläschchen mit. Wir warten gerne, bis Ihr Kind eingeschlafen ist.
Bitte cremen Sie Ihr Kind am Untersuchungstag nicht ein.
Bringen sie bitte das gelbe Untersuchungsheft und einen Krankenversicherungsnachweis Ihres Kindes mit.

HNO-Gemeinschaftspraxis
Dres. Hempel/Schreier/Wanke
Asklepios-Gesundheitszentrum
Schiersteiner Straße 42
65187 Wiesbaden
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